Außertarifliche Sondervergütung

Das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide (KBR) zahlt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen der Corona-Pandemie in besonders exponierten Bereichen an der Versorgung von COVID-19 Patienten beteiligt sind, eine aufwandsbezogene Sondervergütung. Damit geht das Direktorium des KBR über die tariflichen Vereinbarungen hinaus und erkennt die erhebliche Mehrbelastung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die mit großem persönlichen Einsatz zur Bewältigung der Pandemie beitragen.

Für den Einsatz in der Versorgung von COVID-19 Patienten gelten strenge Vorschriften: FFP2-Atemmaske, Schutzbrille, Schutzkittel sowie Handschuhe müssen getragen und regelmäßig gewechselt werden. Das Atmen fällt schwerer, die Verrichtung körperlicher Tätigkeiten ist deutlich belastender. „Die Arbeit im Isolierbereich ist körperlich sehr anstrengend. Wer einmal in Vollschutz Patienten versorgt oder mobilisiert hat weiß, dass die Arbeit unter diesen Bedingungen um ein Vielfaches aufwendiger ist“, so Dr. Witiko Nickel, Pflegedirektor am KBR.

Von der Sondervergütung profitieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende aus den Bereichen Pflege, Physiotherapie, Service und Raumpflege. Voraussetzung für die Gewährung ist ein Einsatz in der Versorgung von COVID-19 Patienten auf der Isolierstation oder in anderen exponierten Bereichen, wie etwa den Isolierzimmern der Intensivstation, der zentralen Notaufnahme oder auch der sogenannten Emergency Care Unit (ECU) des KBR.

Möglich wurde diese Sondervergütung durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat des KBR. Die Sondervergütung besteht aus verschiedenen Bausteinen, wird rückwirkend ab November 2020 gewährt und ist ebenfalls für das Jahr 2021 eingeplant. In Abhängigkeit von Berufsgruppe und Einsatzbereich beträgt die Höhe der Sondervergütung bis zu 186 Euro pro Monat.

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