Aufhebung des generellen Besuchsverbots

Ab dem 1. Juni 2021 können Patientinnen und Patienten im KBR grundsätzlich wieder Besuch empfangen. Damit wird das seit März 2020 geltende generelle Besuchsverbot im Klinikum aufgehoben. Ein angepasstes Schutzkonzept gewährleistet dabei bestmöglichen Schutz der Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rechtliche Grundlage für diesen Schritt ist die 26. Corona-Verordnung des Bremer Senats.


Das neue Besuchskonzept ermöglicht Patientinnen und Patienten im KBR maximal einen Besucher pro Tag für die Höchstdauer von einer Stunde zu empfangen. Dabei ist der Abstand zwischen Besuchern und Patienten von mindestens 1,5 Metern stets zu wahren, die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gilt weiterhin im gesamten Klinikum. Um die Einhaltung dieser und weiterer Abstands- und Hygieneregeln zu erleichtern wurde die Besuchszeit auf 9:00 – 19:00 Uhr erweitert.


Besucher können Zugang zum Klinikum erhalten, wenn sie vollständig geimpft sind und der Tag der zweiten Impfung bereits länger als 14 Tage zurückliegt. Der Nachweis hierfür kann über den Impfpass (keine Kopie) erbracht werden. Ein Zutritt ist ebenfalls möglich, wenn die Besucher von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind. Das Datum der positiven PCR-Testung darf dabei nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Von einer Infektion Genesene mit „Boosterimpfung“ gelten als vollständig geimpft. Als Nachweis gelten auch hier der Impfpass sowie eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die zurückliegende SARS-CoV-2-Infektion. Des Weiteren erhalten auch Besucher mit aktuellem negativen Test (PCR-Test oder POC-Antigentest) Zugang zum Klinikum. Hierbei gilt, dass der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf und professionell durchgeführt und attestiert sein muss. Entsprechende Testungen werden u.a. in den folgenden Testzentren der Region angeboten: Stadt Bremerhaven, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Osterholz-Scharmbeck, Landkreis Rotenburg/Wümme. Selbsttests werden nicht akzeptiert, im Klinikum können aus Kapazitätsgründen keine Testungen für Besucher angeboten werden.


Unverändert erlaubt die Corona-Verordnung in besonderen Fällen Abweichungen, insbesondere bei Minderjährigen, Gebärenden, im Notfall, in palliativen Situationen, bei der Versorgung von stationären Langzeitpatientinnen und -patienten, Schwerstkranken und Sterbenden oder bei der Betreuung durch Sorgeberechtigte. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier bei unseren Besucherinformationen.

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