Klinikum erweitert Schutzkonzept

Seit März 2020 verfolgt das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide ein umfassendes Schutzkonzept, um Patienten und Mitarbeiter vor einer möglichen Corona-Infektion zu schützen. Dieses Konzept wird seitdem fortlaufend an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse, an die Vorgaben des RKI sowie an die jeweilige Infektions- und Gesetzeslage angepasst. Auch aktuell ergeben sich Ergänzungen. Dies betrifft die Maskenpflicht, das Testkonzept sowie die Impfungen.

Maskenpflicht

Am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide gilt eine Maskenpflicht. Seit Ende Januar 2021 reicht dabei eine so genannte Stoff- oder Alltagsmaske nicht mehr. Patienten und Besucher müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz („OP-Maske“ oder FFP2 bzw. gleichwertige Maske) tragen. Dies entspricht den Vorgaben der Bund-Länder-Beschlüsse vom 19. Januar 2021.

Die KBR-Mitarbeiter tragen ausschließlich FFP2- oder höherwertige Masken. Für sie gelten ohnehin darüber hinaus gesonderte Maskenvorschriften, je nach Arbeits- und Gefahrenbereich.

Umfangreiches Testen

Alle Patienten am KBR werden vor ihrer Aufnahme auf das Corona-Virus getestet. Bei Notfällen, die über die ZNA ins Klinikum kommen, erfolgt der Abstrich direkt im KBR. Je nach Notfall nutzt das KBR zusätzlich Antigen-Tests, um möglicherweise akut ansteckende Patienten direkt zu ermitteln.

Die Ergebnisse von PCR- und Antigentest sind immer nur Momentaufnahmen. Für das Aufspüren des Virus ist der Zeitpunkt des Abstrichs nach einer möglichen Infektion entscheidend. Es kann sein, dass Patienten bei ihrer Aufnahme negative Testergebnisse haben, symptomfrei sind und dennoch das Virus bereits in sich tragen. Um diese Gefahr bei Langzeitpatienten zu minimieren, hat das KBR seine Teststrategie entsprechend erweitert: Patienten, die länger als eine Woche stationär im Klinikum versorgt werden, werden ein zweites Mal getestet.

Impfungen

Seit Januar 2021 laufen am Klinikum die Impfungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach den Vorgaben des Landes Bremen soll das Impfen der Krankenhausmitarbeiter nicht in den Impfzentren erfolgen, sondern von den Kliniken selbst übernommen werden. Das KBR hat hierfür eine entsprechende „Impfstation“ mit einem „Impfteam“ aus KBR-Mitarbeitern eingerichtet.

Bei den Impfungen der KBR-Mitarbeiter gelten die Vorgaben des Bundes und des Landes hinsichtlich der Priorisierung von Impfstoff: Zuerst die Mitarbeiter, die direkt in der Versorgung von COVID-19-Patienten eingebunden sind (z.B. Isolierbereiche und Intensivstationen) oder besonderer Exposition ausgesetzt sind (z.B. Notfallambulanzen und Labor). Ziel des Klinikums ist es, schnellstmöglich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Impfung anbieten zu können. Das hängt von der Impfstofflieferung ab, die das KBR über den Krisenstab des Landes Bremen und der Stadt Bremerhaven erhält.

Für Geimpfte, ganz gleich ob sie Mitarbeiter oder Patienten sind, gilt: Auch wenn eine Impfung stattgefunden hat, gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Denn ob geimpfte Personen den Virus weitergeben können, ist bislang noch nicht abschließend geklärt.

Gesamtkonzept

Zum Schutzkonzept gehören noch weitere wichtige Punkte (u.a. Hygiene- und Abstandsregeln, Besuchsverbot, Mitarbeiterschutz), die aktuell nicht geändert wurden. Eine Übersicht zum kompletten Schutzkonzept gibt es hier: klinikum-bremerhaven.de/corona-infos

Die Entscheidung und Koordination der Maßnahmen übernimmt am KBR der Corona-Krisenstab des KBR. Hier gibt es weiterführende Infos zum Krisenstab.

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