Neuordnung der Notfallversorgung

Dr. Thomas Fleischmann zum Thema Neuordnung der Notfallversorgung

Der ungebrochene Ansturm von Patientinnen und Patienten auf die Notfallambulanzen führt allenthalben zu Problemen. Es werden lange Wartezeiten, Übergabeschwierigkeiten von liegend transportierten Personen oder eine rasch zunehmende Arbeitsverdichtung bis an den Rand der Erschöpfung beklagt. Notfallambulanzen stehen also am Scheideweg. Eine räumliche, strukturelle, aber auch prozessuale Neuordnung ist unumgänglich. Die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Neuordnung der Notfallmedizin sind bereits weit vorangeschritten.

Was erwartet uns hier? Worauf müssen wir uns einstellen?

Herr Dr. Thomas Fleischmann ist einer der profiliertesten klinischen Notfallmediziner Deutschlands. Als Berater des Gemeinsamen Bundeausschusses (GBA) ist er hier direkt am Puls der Zeit und konnte in seinem Vortrag einen spannenden Ein- und Überblick über dieses hochrelevante Thema bieten. Am 13.03.2019 hat Herr Dr. Fleischmann als Experte für Notfallmedizin am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide das Thema „Neuordnung der Notfallversorgung“ vorgestellt und in einer interessanten Diskussion Fragen beantwortet.

„Die stationäre Notfallversorgung bleibt bundesweit künftig auch in strukturschwachen Gebieten gesichert“, so der GBA in ihrer Pressemitteilung vom 19. April 2018 (Nr. 16/2018). Insbesondere im Notfall müssen sich Patientinnen und Patienten in allen Regionen Deutschlands darauf verlassen können, dass die zügige und notwendige Versorgung gewährleistet werden kann – denn diese kann im Zweifelsfall lebensrettend sein. Nach dem GBA können Krankenhäuser, die nicht wenigstens über eine Innere Medizin, Chirurgie oder einen Schockraum verfügen, diese Versorgung nicht gewährleisten.

Szenenfoto vom Vortrag zur Notfallversorgung: Vortragender und Publikum
Szenenfoto vom Vortrag zur Notfallversorgung: Dr. Fleischmann und Professor Junghans

 

Krankenhäuser, die als offizielles „Notfallkrankenhaus“ deklariert werden, müssen zumindest eine Station für Innere Medizin, eine Station für Chirurgie und im Bedarfsfall eine Intensivstation vorweisen. Die Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind nun Grundlage für die Vergütungszuschläge der Krankenhäuser. Diese berücksichtigen den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen und machen die Finanzierung zielgenauer und gerechter als bisher. Zu- und Abschläge werden nach einem gestuften System vorgenommen. Folgend werden die Stufen kurz dargelegt.

  • Stufe 1: Basisnotfallversorgung
  • Stufe 2: Erweiterte Notfallversorgung
  • Stufe 3: Umfassende Notfallversorgung

„Das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide ist Teilnehmer eines ganz elitären Kreises, denn meiner Einschätzung nach kann hier von einer Einstufung in die umfassende Notfallversorgung (Stufe 3) gesprochen werden“, so Herr Dr. Fleischmann während seines Vortrages zur Notfallversorgung am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide.

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